Kurspreise 2024

  • Frank Knickmeier
  • 08.11.2023
  • Neuigkeiten

Liebe Eltern, leider hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Schwimmkurse, die von einer Schwimmschule erbracht werden, nicht vom Begriff des „Schul- und Hochschulunterrichts“ i. S. d. Richtlinie umfasst werden und somit unionsrechtlich der Umsatzsteuer unterliegen. 

Der EuGH bestätigt zwar, dass ein ausgeprägtes Gemeininteresse am Schwimmunterricht bestehe, was wiederum eine Abgrenzung zu andern Unterrichtsangeboten, beispielsweise vom Fahrschulunterricht, im Rahmen des Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL ermögliche. Trotzdem stelle der Schwimmunterricht einen spezialisierten, punktuell erteilten Unterricht dar, der für sich allein nicht der Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt. Dies sei jedoch für den „Schul- und Hochschulunterricht“ kennzeichnend.

Der Begriff des „Schul- und Hochschulunterrichts“ sei daher so auszulegen, dass der Schwimmunterricht einer Schwimmschule hiervon nicht umfasst wird.

Eine Anpassung der Kurspreise ist leider ab dem Jahr 2024 somit unumgänglich. 

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