Eine Versicherung für den Mieter ist im Mietpreis nicht enthalten. Bei öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen (z. B. Vereins-, Straßen- oder Firmenfeste) muss der Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den Betrieb der Hüpfburg umfasst, und diese auf Verlangen nachweisen. Bei privaten Feiern empfehlen wir, bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob der Betrieb einer gemieteten Hüpfburg und Schäden an gemieteten Sachen mitversichert sind.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ersatz der Stunden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall, nach
vorheriger telefonischer Entschuldigung, biete ich auf Kulanz die Möglichkeit, Einzelstunden nachzuholen.
Bei einer längeren Erkrankung, die eine weitere Teilnahme ausschließt, sprechen Sie mich bitte an. Gegen
krankheitsbedingte Ausfälle können Sie sich mit der Kursrücktrittsversicherung absichern.